Schweiz mit dem Wohnmobil über 3,5t: Alles, was du über wissen musst
Reisen durch die Schweiz mit dem Wohnmobil über 3.5t ist ein Abenteuer voller Freiheit – doch wenn dein Wohnmobil über 3.5 t wiegt, gibt es einige wichtige Regeln, die du kennen solltest, bevor du in die Schweiz aufbrichst.
In diesem Blogartikel zeige ich dir, welche Vorschriften du beachten musst, wie du deine Reise mit dem Wohnmobil Schweiz über 3.5t optimal vorbereitest und wie du sicher und stressfrei unterwegs bist.
Egal, ob du durch malerische Alpenlandschaften fährst oder in idyllischen Bergdörfern haltmachst – mit den richtigen Informationen wird deine Wohnmobilreise durch die Schweiz ein unvergessliches Erlebnis.
Inhalt
- 1 Schwerverkehrsabgabe Schweiz (PSVA) für Wohnmobile über 3.5t – Was du wissen musst
- 2 Vignettenpflicht für Motorfahrzeuge und Anhänger
- 3 Geschwindigkeitsbegrenzungen – Höchstgeschwindigkeiten beachten!
- 4 Pflichtausstattung für Reisen durch die Schweiz mit dem Wohnmobil über 3.5t
- 5 Feuerlöscher – Sicherheitsvorkehrung im Camper
- 6 Warntafelpflicht für überstehende Ladung
- 7 Maximale Fahrzeugmaße – Achte auf die Größe!
- 8 Parken und Übernachten in der Schweiz mit Wohnmobil oder Wohnwagen
- 9 Fazit – Alles im Griff für deine Reise durch die Schweiz mit dem Wohnmobil über 3.5t
Schwerverkehrsabgabe Schweiz (PSVA) für Wohnmobile über 3.5t – Was du wissen musst
Wohnmobile über 3,5 Tonnen müssen in der Schweiz die sogenannte pauschale Schwerverkehrsabgabe Schweiz (PSVA) zahlen. Zum Glück kannst du diese Abgabe ganz bequem online über die VIA-App oder das VIA-Portal (via.admin.ch) entrichten.
Es gibt verschiedene Abgabeperioden, je nachdem, wie lange du in der Schweiz unterwegs bist – von 1 bis 30 Tagen bis hin zu einer Jahresabgabe. Ein großer Vorteil: Du musst die Quittung nicht physisch bei dir führen – sie wird digital gespeichert.
Wie wird die Abgabe berechnet?
Die Höhe der Schwerverkehrsabgabe Schweiz hängt vom Gesamtgewicht deines Fahrzeugs und eventuell des Anhängers sowie der gewählten Abgabeperiode ab. Die wichtigsten Faktoren sind:
Gesamtgewicht des Fahrzeugs: Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) ist das maximal erlaubte Gewicht deines Fahrzeugs, inklusive Ladung und Anhänger. Du findest diese Information im Fahrzeugausweis.
Anhänger: Wenn du einen Anhänger ziehst, wird auch dessen Gewicht bei der Berechnung der Abgabe berücksichtigt, selbst wenn dein Zugfahrzeug unter 3,5 Tonnen wiegt.
Abgabeperioden: Du kannst die Abgabe für verschiedene Zeiträume bezahlen – je länger die Periode, desto günstiger wird die Tagesrate.
Die Bezahlung erfolgt bequem online, und nach der Zahlung wird die Quittung digital gespeichert, sodass du sie nicht mitführen musst.
Vignettenpflicht für Motorfahrzeuge und Anhänger
Wenn du mit einem Fahrzeug über 3,5 Tonnen unterwegs bist und einen Anhänger dabei hast, solltest du wissen, dass sowohl dein Zugfahrzeuges als auch der Anhänger eine eigene Vignette benötigen, sofern das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Anhängers bis zu 3,5 Tonnen beträgt.
Die Vignette ist für das gesamte Kalenderjahr gültig und auch für Dezember des Vorjahres sowie Januar des Folgejahres, was insgesamt eine Gültigkeit von 14 Monaten bedeutet. Achte darauf, dass die Klebevignette gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht wird. Bei Anhängern und Motorrädern müssen die Vignetten an einem fest montierten Teil zu kleben.
Geschwindigkeitsbegrenzungen – Höchstgeschwindigkeiten beachten!
In der Schweiz gibt es klare Geschwindigkeitsbegrenzungen, die du unbedingt beachten solltest:
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 80 km/h
Autostraße: 100 km/h
Autobahn: 100 km/h
Außerdem gilt für alle Fahrzeuge, unabhängig vom zugelassenen Gesamtgewicht, eine Lichtpflicht am Tag.
Dies trägt zur Sicherheit im Straßenverkehr bei und sollte stets beachtet werden, da Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz sehr streng geahndet werden.
Pflichtausstattung für Reisen durch die Schweiz mit dem Wohnmobil über 3.5t
Für Wohnmobile, die über 3,5 Tonnen wiegen, gibt es einige zusätzliche Ausstattungsanforderungen, die du einhalten musst:
Unterlegekeil: Zum Sichern des Fahrzeugs.
Feuerlöscher: Mindestens 6 kg (prüfe regelmäßig die Funktionsfähigkeit).
Weitere obligatorische Ausstattungen:
Gültiger Führer- und Fahrzeugausweis
Pannendreieck
Abgasdokument (falls erforderlich)
Empfohlene Ausstattungen:
Leuchtwesten für alle Insassen
Notfallapotheke
Ersatzlampen für Beleuchtung
Feuerlöscher – Sicherheitsvorkehrung im Camper
Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ist der Besitz eines Pulverfeuerlöschers vorgeschrieben (mindestens 6 kg). Es empfiehlt sich, einen Feuerlöscher für Brandklassen A, B und C zu wählen, der zudem frostsicher ist.
Für den Küchenbereich könnte auch ein Fettbrandlöscher oder eine Löschdecke eine gute Wahl sein. Denk daran, den Feuerlöscher alle drei Jahre zu überprüfen und zu warten.
Warntafelpflicht für überstehende Ladung
Maximale Fahrzeugmaße – Achte auf die Größe!
Für Wohnmobile gibt es in der Schweiz klare Grenzen bei den Fahrzeugmaßen:
Breite: max. 2,55 m (2,60 m bei klimatisierten Fahrzeugen)
Länge: max. 12 m (bei Gesellschaftswagen bis zu 15 m)
Höhe: max. 4 m
Achte darauf, dass dein Fahrzeug diese Maße nicht überschreitet, da Überladungen und Verstöße gegen die Vorschriften strikt bestraft werden.
Parken und Übernachten in der Schweiz mit Wohnmobil oder Wohnwagen
In der Schweiz gibt es keine einheitliche Regelung zum Übernachten auf öffentlichen Plätzen, daher solltest du dich immer vorher über die jeweiligen Bestimmungen informieren. Hier sind einige nützliche Plattformen, um Stellplätze zu finden:
camping.info*
Fazit – Alles im Griff für deine Reise durch die Schweiz mit dem Wohnmobil über 3.5t
Mit einem Wohnmobil über 3,5 Tonnen in der Schweiz unterwegs zu sein, ist ein unvergessliches Erlebnis, wenn du die Verkehrsregeln und Gesetze beachtest. Die richtige Ausstattung, die Beachtung der Mautpflicht und der Geschwindigkeitsbegrenzungen helfen dir, sicher und stressfrei zu reisen.
Hast du noch Fragen oder eigene Erfahrungen, die du teilen möchtest? Schreib sie in die Kommentare – ich freue mich darauf, von dir zu hören!
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