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Wohnwagen beim TÜV und Gasprüfung – Unterschiede in Deutschland, Schweiz und Österreich

wohnwagenFür alle Camper gilt: Der Wohnwagen muss regelmäßig zur technischen Überprüfung. In Deutschland nennt man das die Hauptuntersuchung (HU), in der Schweiz übernimmt die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) und in Österreich spricht man von der „wiederkehrenden Begutachtung“.

Diese Wohnwagen TÜV Prüfungen stellen sicher, dass dein Anhänger verkehrssicher bleibt und du problemlos in den Urlaub starten kannst.

Doch die Prüffristen, Abläufe und auch die Vorschriften unterscheiden sich von Land zu Land. Dazu kommt seit Juni 2025 die neue Pflicht zur Gasprüfung beim Wohnwagen, die gesondert durchgeführt werden muss.

Deutschland – so läuft die Hauptuntersuchung (HU), wenn du den Wohnwagen zum TÜV bringst

In Deutschland ist die Hauptuntersuchung (HU) für Wohnwagen Pflicht. Umgangssprachlich wird sie oft einfach „TÜV“ genannt, auch wenn neben dem TÜV Nord und Süd auch eine andere Prüfstelle, wie GTÜ oder KÜS, diese Untersuchung durchführen dürfen.

Für Wohnwagen bis 3,5 Tonnen gilt: Die erste HU ist nach 36 Monaten fällig, danach alle zwei Jahre. Beträgt das zulässige Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen, musst du deinen Anhänger sogar jedes Jahr zur HU durchführen lassen. Diese Angaben findest du in deiner Zulassungsbescheinigung Teil I, die auch das Jahr der nächsten HU ausweist.

Bei der TÜV-Prüfung werden Bremsen, Beleuchtung, Reifen, Achsen und andere sicherheitsrelevante Bauteile kontrolliert. Wird ein Mangel festgestellt, musst du ihn beheben und zur Nachprüfung erscheinen. Die Kosten für die Nachprüfung betragen je nach Prüforganisation zwischen 15 und 30 Euro.

👉 Informationen und Prüftermine findest du direkt bei den anerkannten Organisationen wie TÜV Nord, GTÜ oder KÜS.

Wohnwagen Gasprüfung erforderlich – die neue Vorschrift seit 2025

gasprüfung plakette

Seit dem 19. Juni 2025 gilt eine wichtige Neuerung: Alle Wohnwagen mit Flüssiggasanlage müssen eine gültige Gasprüfung vorweisen. Die Vorschrift wurde in die StVZO (§60) aufgenommen. Flüssiggas wird im Caravan zum Kochen, Heizen und Kühlen genutzt – und fehlerhafte Leitungen oder Ventile bergen ein hohes Risiko.

Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung und wird alle 24 Monate fällig. Bei neuen Wohnwagen muss sie bereits vor der ersten Inbetriebnahme durchgeführt werden, ebenso bei einer Wiederinbetriebnahme nach längerer Pause.

Durchgeführt wird die verpflichtende Prüfung von anerkannten Sachkundigen. Der Zeitaufwand liegt bei 20 bis 45 Minuten, die Kosten zwischen 40 und 80 Euro. Wichtig ist, dass die Prüfung dokumentiert wird: Du erhältst eine Bescheinigung und in der Regel einen Aufkleber, der die Gültigkeit anzeigt.

Wer diese Pflicht versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Fristüberschreitung werden Bußgelder zwischen 15 und 60 Euro fällig. Außerdem darf die Gasanlage ohne gültige Prüfung nicht betrieben werden.

👉 Eine Liste der anerkannten Sachkundigen findest du beim Deutschen Verband Flüssiggas oder beim Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik.

Schweiz – so kannst du die MFK beim Wohnwagen durchführen lassen

In der Schweiz übernimmt das Strassenverkehrsamt die technische Kontrolle, die hier Motorfahrzeugkontrolle (MFK) genannt wird. Anders als in Deutschland musst du dir den Termin nicht selbst merken – du wirst automatisch zum Prüftermin eingeladen.

Ein Wohnwagen muss in der Regel erstmals nach vier bis fünf Jahren geprüft werden, danach nach drei Jahren und später alle zwei Jahre. Bei der MFK werden wie in Deutschland alle sicherheitsrelevanten Bauteile kontrolliert: Bremsen, Beleuchtung, Achsen und Reifen. Außerdem gelten in der Schweiz strenge Vorgaben für Maße: Ein Wohnwagen darf maximal 2,55 Meter breit und inklusive Deichsel höchstens zwölf Meter lang sein.

Auch wenn die Gasprüfung beim Wohnwagen nicht zwingend vorgeschrieben ist, wird sie von vielen Campingplätzen verlangt. Empfehlenswert ist daher, diese ebenfalls regelmäßig durchführen zu lassen, um Probleme bei der Einreise oder beim Aufenthalt zu vermeiden.

👉 Informationen und Details zur MFK findest du beim ASTRA – Bundesamt für Strassen sowie beim TCS – Touring Club Schweiz.

Österreich – so oft müssen Wohnwagen zur Pickerlüberprüfung (§57a) auch wiederkehrende Begutachtung genannt

Die Pickerlüberprüfung, offiziell §57a-Begutachtung genannt, ist in Österreich für alle Kraftfahrzeuge und deren Anhänger – also auch für Wohnwagen – gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage ist das österreichische Kraftfahrgesetz (§57a KFG). Ziel ist es, die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Wohnwagens sicherzustellen und Mängel rechtzeitig zu erkennen.

Für Wohnwagen bis 3,5 Tonnen gilt die sogenannte 3-2-1-Regelung:

  • Erste Überprüfung: drei Jahre nach der Erstzulassung

  • Zweite Überprüfung: zwei Jahre nach der ersten Begutachtung

  • Danach: jährliche Überprüfung

Das bedeutet: Spätestens ab dem sechsten Jahr nach Erstzulassung musst du deinen Wohnwagen jedes Jahr zur Pickerlüberprüfung durchführen lassen.

Die Pickerlüberprüfung darf nur von autorisierten Stellen durchgeführt werden, etwa ÖAMTC, ARBÖ oder zertifizierten Caravan-Betrieben. Dort findest du auch Beratung und kannst frühzeitig Termine vereinbaren, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Weitere Informationen und offizielle Details erhältst du bei der Landesprüfstelle oder auf den Webseiten von ÖAMTC und ARBÖ.

Gasprüfung in Österreich – was Wohnwagenbesitzer wissen müssen

gasprüfung

Neben der Pickerlüberprüfung gibt es für Wohnwagen in Österreich eine weitere wichtige Kontrolle: die Gasprüfung nach G107. Diese ist in Österreich für Wohnwagen mit Flüssiggasanlagen vorgeschrieben und muss ebenfalls regelmäßig erfolgen. Zwar ist sie nicht direkt Bestandteil der §57a-Begutachtung, wird aber oft gleichzeitig im selben Betrieb angeboten, damit du beide Checks in einem Termin erledigen kannst.

Die Überprüfung der Gasanlage dient der Sicherheit im Straßenverkehr und deiner persönlichen Sicherheit: Defekte Ventile, Schläuche oder Anschlüsse können zu Gaslecks und damit zu Brand- oder Explosionsgefahr führen. Deshalb wird bei der Gasprüfung überprüft, ob die Anlage dicht ist und alle Komponenten einwandfrei funktionieren.

Die Kosten liegen – wie auch in Deutschland – im Schnitt zwischen 40 und 80 Euro. Auch hier gilt: Die Prüfung muss dokumentiert werden, du erhältst eine Prüfbescheinigung und meist auch einen Aufkleber am Wohnwagen. Viele Campingplätze verlangen beim Check-in explizit einen Nachweis über eine gültige Gasprüfung – wer diesen nicht vorlegen kann, riskiert, nicht aufgenommen zu werden.

Weitere Informationen und eine Übersicht zertifizierter Stellen findest du beim Österreichischen Campingclub oder direkt beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).

Was passiert, wenn die Plakette abgelaufen ist?

TÜV Wohnwagen

Die Prüfplakette am Wohnwagen ist mehr als nur ein Aufkleber – sie ist der sichtbare Nachweis dafür, dass dein Anhänger verkehrssicher ist und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Doch was passiert, wenn diese Plakette abgelaufen ist?

Deutschland- nicht eingehaltener Wohnwagen TÜV wird teuer

In Deutschland gilt: Ist die HU-Plakette am Wohnwagen abgelaufen, riskierst du bei einer Kontrolle ein Bußgeld. Je länger du den HU-Termin überziehst, desto teurer wird es. Schon ab einem Monat Verzug drohen 15 Euro, ab zwei Monaten 25 Euro und ab mehr als acht Monaten sogar 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Außerdem wird bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten eine erweiterte TÜV-Prüfung vorgeschrieben, die zusätzliche Kosten verursacht. Noch schwerwiegender: Ohne gültige HU erlischt die Betriebserlaubnis, was bei einem Unfall auch zu Problemen mit der Versicherung führen kann.

Schweiz- bei nicht gültiger MFK droht sofortige Stillegung

In der Schweiz verschickt das Strassenverkehrsamt automatisch eine Einladung zur MFK. Erscheinst du nicht oder meldest dich nicht rechtzeitig, wird die Zulassung deines Wohnwagens entzogen. Das bedeutet: Dein Anhänger darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Bei einer Kontrolle mit abgelaufener Plakette drohen Bußgelder, und du riskierst die sofortige Stilllegung des Wohnwagens. Besonders heikel ist es, wenn du mit einer abgelaufenen MFK ins Ausland fährst – dort ist keine Toleranz vorgesehen, und Strafen sind fast sicher.

Österreich- Fristentoleranz von 4 Monaten

In Österreich gibt es bei der Pickerlüberprüfung eine Toleranzfrist von vier Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums darfst du noch fahren, solange du die Begutachtung nachholen kannst. Allerdings gilt diese Regelung nur innerhalb Österreichs – im Ausland wird eine abgelaufene Pickerl-Plakette nicht akzeptiert.

Fährst du also mit einem überzogenen Termin nach Kroatien, Ungarn, Slowenien oder Tschechien, drohen empfindliche Strafen bis hin zur Zwangsstilllegung deines Wohnwagens. Wird die Frist überschritten, riskierst du außerdem hohe Bußgelder bis zu 5.000 Euro.

Auch hier gilt: Bei einem Unfall ohne gültige Plakette kann die Versicherung die Regulierung einschränken oder verweigern.

Fazit – Wohnwagen sicher und gesetzeskonform auf Reisen

Wohnwagen TÜV

Ob in Deutschland, der Schweiz oder in Österreich: Dein Wohnwagen muss regelmäßig geprüft werden, damit er sicher auf den Straßen unterwegs ist. In Deutschland heißt das HU beim TÜV, in der Schweiz die MFK, in Österreich die „wiederkehrende Begutachtung“. Zusätzlich gilt seit Juni 2025 in Deutschland die Pflicht zur Gasprüfung, die alle zwei Jahre durchgeführt und dokumentiert werden muss.

Am wichtigsten ist, dass du die Fristen im Blick behältst. Wer den TÜV-Termin überzieht, riskiert Bußgelder und zusätzlichen Stress. Mit einer kleinen Checkliste kannst du deinen Wohnwagen optimal vorbereiten – von Beleuchtung über Reifen bis hin zur Gasprüfung.

So gehst du mit einer gültigen HU und geprüfter Gasanlage sicher in die nächste Saison – und kannst dich auf das konzentrieren, worauf es wirklich ankommt: Freiheit, Natur und die Freude am Camping.



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